Hinweisgeberschutzgesetz – Umsetzung und Infos

Der Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht darin, Personen zu schützen, die im öffentlichen oder privaten Sektor auf Missstände, Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten hinweisen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass solche Hinweisgeber, oft als "Whistleblower" bezeichnet, ohne Angst vor Vergeltung, Diskriminierung oder Nachteilen in ihrem beruflichen und persönlichen Leben Hinweise geben können.


Es soll somit die Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht fördern, indem es Menschen ermutigt, Fehlverhalten aufzudecken und so zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen negativen Praktiken beizutragen.

HinSchG: Pflichten und Verantwortlichkeiten


  • Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten, ein Hinweisgebersystem, eine interne Meldestelle, für Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte zu errichten.
  • Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigte gilt eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023.
  • Der interne Meldekanal muss so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers (Whistleblowers) und Dritter, die in seiner Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt.
  • Die mit dem Meldekanal betrauten Personen müssen fachlich qualifiziert und zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Viele Köpfe aus Papier mit einem gelben Kopf mit Pfeife dazwischen, welcher der Hinweisgeber sein soll, den es zu schützen gilt

Umsetzung und Infos: Unser Angebot für Sie


  • Bereitstellung eines internen elektronischen Hinweisgebersystems mit Schutz der Identität von Hinweisgebern und Betroffenen.
  • Auf Wunsch zusätzlich Bereitstellung einer geschulten und fachkundigen Person, die Meldungen annimmt und überprüft und bearbeitet.
  • Sicherer Meldekanal mit der Möglichkeit einer anonymen Dialogfunktion.
  • 2-Faktor-Authentifizierung für sicheren Login von Bearbeitern.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Daten, einschließlich Metadaten.
Eine Mauer mit der Aufschrift Protect Whistleblower als Symbol für die Wichtigkeit des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland